Heute morgen flatterte ein Brief der FDP-Lantagsfraktion von Sachsen-Anhalt, für die wir Logo und Website (coming soon…) gestaltet und entwickelt haben, zu uns ins Büro. Zu unserer Freude und Überraschung mussten wir an diesem Brief feststellen, dass sich unser Logo auch als Briefmarke gut macht. Natürlich ist die Landtagsfraktion der FDP in Sachsen-Anhalt (noch?) nicht so ruhmreich und staatstragend, als dass die Deutsche Post ihnen eine eigene Marke widmen würde, mit ihrem Service „Plusbrief Individuell“ ist es aber jedermann möglich, seine Geschäftspost professionell und individuell mit eigens gestalteter, aufgedruckter Briefmarke zu versehen:
So kann man schon ab Auflagen von 20 Stück und zu einem vertretbaren Preis zeigen, dass man selbst Details nicht vernachlässigt. Aber ich will hier ja nicht zu sehr Werbung für den Dienst machen, sondern mich eigentlich nur über diese Marke freuen. Was mir aber noch aus Sicht des User-Interface-Gestalters positiv an diesem Dienst der Post aufgefallen ist, ist der Hinweis im Online-Kalkulator, ab welcher Auflagenhöhe die nächstkleinere Preisstufe erreicht wird. Das ist ein Feature welches ich ganz besonders bei fast allen Online-Druckereien vermisse, wo man das beste Auflagen-Preis-Verhältnis meist nur experimentell ermitteln kann.
Ausnahmsweise also mal ein kleiner Applaus für den ehemaligen Staatsmonopolisten…
Am Montag kam er nun endlich: Der heiß ersehnte Dual WAN Router RV042 von Linksys® by Cisco. Ich machte mich natürlich gleich daran zu schaffen: Das gute Stück soll unser Firmennetzwerk über eine ultraschnelle VDSL-Anbindung der Telekom (leider mit dynamischer IP-Adresse) und eine QSC-Anbindung (mit fester IP) mit dem Internet verbinden. Ich war nach 1-2 Stunden kurz davor, mich in dieses – ansich sehr gut bedienbare – Gerät zu verlieben: Die automatische Lastverteilung auf beide Verbindungen, Einpassung in die bestehende Netzstruktur und das Port-Forwarding ließen sich wunderbar einfach und übersichtlich konfigurieren!
Port-Forwarding? Dieses nette Feature, was eigentlich auch jeder Heim-Router beherrscht, sorgt dafür, dass einige interne Dienste wie FTP und Subversion auch von außen erreichbar gemacht werden können. Leider versagten an dieser Stelle das theoretische Wissen in der Netzwerktechnik und die mehrjährige praktische Erfahrung von Dave, Zozi und mir völlig, als der Router – nach unserer Meinung ausreichend über unsere Wünsche informiert – jene Verbindungen von außerhalb nicht an entsprechende Server im Firmennetz weiterleiten wollte.
Nach weiteren 10 verbratenen Arbeitsstunden, diversen Testkonstellationen, Foreneinträgen und Support-Mails bin ich kurz vor’m Aufgeben. Diese Tendenz wird insbesondere von Linksys und Cisco gefördert, bei deren Online-Präsenzen ich inzwischen schon mehrere Accounts inne habe und deren Antwort auf meine Support-Anfrage folgende Antwort beinhaltete:
Vielen Dank für Ihre Anfrage!Da wir anstreben Ihnen die bestmögliche Unterstützung anzubieten, stellen wir den Email Support für Technische Anfragen ein.
Nunja, so musste ich auf die anscheinend zu konservative E-Mail-Technologie verzichten und mich nach anderen Möglichkeiten umsehen. Nach intesivem Durchsehen der Handbücher, FAQs und Einträge in Support-Foren fand ich ihn: Den Live-Chat-Support. Zunächst etwas skeptisch, fasste ich doch noch den Mut, mich „on-the-wire“ mit einem Techniker über das Problem zu unterhalten. Daraus wurde zunächst leider nichts:
Der Chat-Support von Linksys ist zur zeit geschlossen. Unser Öffnungszeiten sind von 9:00 AM bis 7:00 PM CET Montag-Freitag. Wir entschuldigen uns für irgendeine Unbequemlichkeit, die dies verursacht.
Nagut, die Leute bei Linksys können ja nichts für meine Arbeitszeiten. Leider musste ich später (sprich, während der Öffnungszeiten) noch feststellen, dass Linksyszu diesem Router-Modell keinen Live-Chat-Support anbietet.
Nachdem ich ein Wochenende darüber geschlafen und einige weitere nutzlose Ideen ausprobiert habe, kam kurz vorm Zurücksenden des Routers DER Geistesblitz: Der Server, dessen Dienst verfügbar gemacht werden soll, kennt noch die alte Internetverbindung und sendet die Antworten der Pakete an diese, anstatt an den sendenden Router. Nun, nach einer Woche Arbeit ist alles funktionsfähig, die alte Internetverbindung abgeschaltet und die ersten Blogs dazu veröffentlicht.
Denn ich schätze, um einen solchen Anschluss muss es sich hierbei handeln…. 266.372 kbit pro Sekunde sind schon eine anständige Download-Rate. Da kann man selbst mit der Telekom nicht meckern.
Alles unter 100.000 kbit im Download gehört ohnehin zum alten Eisen .
Ich habe heute die erste Mahnung in unserer Firmengeschichte geschrieben…. ist ja auch eine Art Erlebnis. Da ich mich bisher aber noch nicht mit dem Thema “Kunde hat nicht bezahlt und was machen wir jetzt?” auseinandersetzen musste, gab es doch ein paar Dinge zu berücksichtigen. Diese seien hier festgehalten.
Wann gerät ein Kunde in Zahlungsverzug?
Dafür gibt es zwei wichtige Möglichkeiten: wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel steht, kommt der Schuldner, also der Kunde, am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. Wenn kein Zahlungsziel draufsteht, immer 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.
Ist ein mehrstufiges Mahnverfahren vorgeschrieben?
Nein. Wenn der Schuldner in Verzug ist, ist er in Verzug. Im Prinzip könnte man sofort die Schuld an ein Inkassobüro verkaufen oder auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder die Leistung sperren/zurücknehmen, soweit möglich. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch für säumige Schuldner, zuerst eine Zahlungserinnerung zu bekommen, danach eine erste Mahnung, danach eine zweite und am Ende sogar noch eine dritte. Verzug ist Verzug und basta, sozusagen.
Was tun man nun?
Natürlich wird man gut daran tun, nicht gleich am ersten Tag nach Ablauf einer 7-tägigen Zahlungsfrist die Freunde von der ukrainischen Inkasso-Firma mit den beiden Bodybuildern Pawel und Igor beim Kunden vorbeizuschicken, damit diese ihm die Einrichtung demolieren. Sowas wirkt sich traditionell negativ auf die Kundenbeziehungen aus und es macht das Business irgendwie unentspannt.
Andererseits gibt es auch keinen guten Grund, elend lang auf das einem zustehende Geld zu warten. Also sollte man eine Mahnung rausschicken und diese ruhig auch mit Mahngebühren versehen. Denn schließlich hat der Schuldner ja schon etwas bekommen, wofür er eigentlich schon längst hätte bezahlen sollen. Ich geh ja auch nicht ins Kaufland, nehme mir eine Packung Cornflakes mit nach Hause und sage zur Kassiererin “Ich bezahle, sobald ich alle gegessen habe. Das ist doch ok, oder?” Was wir beim täglichen Einkaufen normal finden, sollten wir bei Geschäftsbeziehungen nicht anders halten. Also: nach einer angemessenen Zeit eine Mahnung per Post rausschicken. Warum per Post?
Mahnung per Post schicken!
Also mit der “Wir-schicken-alles-als-PDF-per-eMail-raus”-Gewohnheit ist das so eine Sache. Das Dumme ist nämlich, dass sich unser allessorgender Gesetzgeber gedacht hat, dass Rechnungen und Mahnungen per eMail keine sichere Geschichte sind, denn sie könnten ja auf dem Weg vom Sender zum Empfänger korrumpiert werden. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Nachweisbarkeit des Sendens oder Empfangens selbst, sondern um die Korrumption auf dem Weg durch den Äther. Daher sind solche Dokumente auf Postweg zu verschicken (natürlich könnte man sich den Aufwand machen, dgital signierte Rechnungen und Mahnungen zu versenden. Von all unseren Geschäftspartnern macht das nur HostEurope so, mit dem Ergebnis, dass wir ein fünfseitiges Dokument mit einer Seite Rechnungsdaten und vier Seiten Signaturdaten + Erklärklimbim erhalten Sinnfrei, meines Erachtens). Man schicke Mahnungen daher der Einfachheit halber per Post.
Mahngebühren erheben?
Nur zu… Mahngebühren dürfen in angemessener Höhe auf die Rechnung draufgeschlagen werden. Bei einer 50-Euro-Rechnung sind Mahngebühren von 5 Euro völlig ok. Bei einer 50.000-Euro-Rechnung dürfen es vielleicht sogar 20 Euro sein. Die Gebühren hängen nicht von der Rechnungshöhe ab, sondern vom Aufwand, der zum Erstellen einer Mahnung angebracht ist. Und dieser ist bei umfangreichen Rechnungen vielleicht größer als bei kleinen, aber eben nur etwas. 500 Euro Mahngebühren bei einer 40-Euro-Rechnung sind dagegen ziemlich sicher nicht rechtens. Den Ausfall der Liquidität gleicht man nämlich nicht mit den Mahngebühren aus, sondern mit den Verzugszinsen.
Verzugszinsen erheben?
Man kann also Verzugszinsen für die fällige Summe erheben. Diese darf für Geschäftskunden maximal 8 Prozentpunkte und für Privatkunden maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Jetzt ist es natürlich so, dass die Summe nur für den fälligen Zeitraum verzinst werden darf. Hier also eine Rechenaufgabe:
Herr Fùzhàizhě ist der Inhaber eines Asia-Marktes. Er hat am 14. April 2008 eine Rechnung für eine Website für seinen Markt bekommen, die ein Zahlungsziel von 10 Tagen hat. Heute ist der 20. Juni 2008 und seit dem 15. April 2008 beträgt der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank 1,2 Prozentpunkte. Es ist allgemeine Firmenpolitik, Verzugszinsen von 6 Prozentpunkten aufzuschlagen. Natürlich wird linear und nicht unterjährig verzinst. Zur gleichen Zeit fällt ein Sack Reis in China um. Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Sie haben jetzt doch auch schon aufgehört, sich darüber Gedanken zu machen, nicht wahr? Sehen Sie, ich auch. Das Ergebnis sehen sie unten.* Hier sei angemerkt, dass man dieses Instrument sicher mit gebührender Zurückhaltung einsetzen sollte.
Umsatzsteuer für Mahngebühren?
Nein, für solche Gebühren wird keine Umsatzsteuer berechnet. Denn Umsatzsteuer wird erhoben, wenn man einem Kunden eine Leistung verkauft, sprich, ein Brot, eine Website, ein Auto, einen Dienst. Die Mahngebühr ist keine solche Leistung und daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie wird also auf den Bruttobetrag der Rechnung draufgeschlagen und fertig.
In diesem Sinne, viel Spaß beim Mahnungen schreiben. Für den Fall der Fälle gibts ja immer noch das Inkasso-Büro.
* Es sind natürlich 54,66 Euro. Der Schuldner kam am 25. April 2008 in Verzug, seither sind bis zur Mahnung am 20.06.2008 insgesamt 57 Tage vergangen. Die Verzinsung beträgt konstant 7%. Die Summe ist 5.000 Euro. Die Zinsen betragen (5.000 x 0.07**)/(57/365) = 54,66 Euro. Wer Fehler in meiner Rechnung findet, kann sie behalten. .
** Warum nur 7% und nicht 7,2%? Es ist nämlich auch Firmenpolitik, zugunsten des Kunden nach unten zu runden .